DIE REGELN
FÜR EINEN BESUCH
Das Betreten und Benutzen der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Personen obliegt die Aufsicht für Ihre Kinder.
Wir versorgen Sie rundum. Speisen & Getränke dürfen nicht ins Halligalli Kelkheim mitgebracht werden! Dies gilt für alle Halligalli-Betriebe.
Um unsere Anlage und Geräte sauber zu halten, verzichten Sie bitte besonders auf den Verzehr von Schokolade, Kaugummi und Kaubonbons.
Bitte achten Sie darauf, dass die Spielfläche und Geräte nur auf Socken betreten werden dürfen. Schuhe jeglicher Art und Barfußlaufen sind nicht gestattet (auch im Sommer)! Wir empfehlen rutschfeste ABS-Socken, diese können Sie auch für kleines Geld bei uns erwerben.
Auf der Spielfläche ist der Verzehr von Speisen und Getränken nicht erlaubt. Bitte nutzen Sie hierfür unsere Gastrobereiche. Sonstige Hinweise zur Nutzung der Spiel- und Abenteuergeräte entnehmen Sie bitte den Hinweis-Tafeln.
Das Mitbringen von Tieren ist leider nicht gestattet.
Ihr Halligalli-Team
Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Benutzern und Gästen den Aufenthalt im Halligalli so angenehm wie möglich zu machen. Sie werden Gegenstand unserer vertraglichen Beziehungen und helfen, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizulegen. Wir gehen davon aus, dass die Benutzer unserer Anlage durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beitragen, dass alle sich Wohlfühlen, und es hoffentlich nie erforderlich wird, unter Androhung oder Verhängung von Sanktionen an die Einhaltung unserer 'Spielregeln' zu erinnern.
Eine Anmerkung vorweg: Auswahl und Einbau der Spielgeräte im Halligalli erfolgte mit größtmöglicher Sorgfalt und unter dem Aspekt möglichst geringer Verletzungsgefahr. Die Halligalli-Gerätschaften verfügen ausnahmslos über Herstellerzertifikate bezüglich der Sicherheit oder sind TÜV-geprüft. Trotzdem lassen sich Verletzungen niemals ausschließen - wir zitieren auszugsweise und in sinngemäßer Zusammenfassung das Beiblatt 1 zur DIN EN 1176 'Spielplatzgeräte', Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren:
...Sicherheitstechnische Festlegungen für Spielplatzgeräte sind so formuliert, dass eine 100%ige Sicherheit auf Spielplätzen nicht ableitbar ist. Auf jeden Fall soll aber erreicht werden, dass Spielplatzgeräte so beschaffen und in den Spielablauf integriert sind, dass Kinder bestimmte Fähigkeiten trainieren können und dabei ein selbstsicheres Verhalten als Lerneffekt erreicht wird. Spielabläufe sind übersichtlich zu gestalten und dienen dazu, das kindliche Eigenschutzverhalten zu fördern. Spielplatz-geräte müssen so konstruiert und aufgestellt sein, dass der Verlust von Leben, Beweglichkeit, Sinneswahrnehmung und der eventuelle Verlust von Gliedmaßen vermieden werden. Als überschaubare Restrisiken werden Verletzungen in Kauf genommen, wie sie auch im Sport (Freizeitsport und Schulsport) eintreten können. In der Rechtsprechung ist der Begriff "sportlich-spielerisches Risiko" geprägt worden. Die Risiken des Lebens müssen von Kindern erlebbar, erlernbar und damit beherrschbar sein. Spiel mit Risiko ist deshalb lebensnotwendig. Zerrungen, Brüche, ja sogar Gehirnerschütterungen oder ähnliche Verletzungen gehören zu diesem Risiko...."
Des Weiteren gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie hier als Word-Dokument öffnen können.